1. Abschluss des Vertrages Mit der schriftlichen Anmeldung bieten Sie der Firma Kanu-Verleih-Bochum den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Mietbedingungen an. Grundlage des Vertrages sind die im schriftlichen Angebot genannten Reiseleistungen. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Auftragsbestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. 2. Bezahlung Nach Erhalt der Auftragsbestätigung überweisen Sie uns 50% des Gesamtbetrages. Bis zum Abfahrtstag ist der Restbetrag auf eines unserer Konten unaufgefordert zu bezahlen. Beim Kanuverleih kann eine Materialausgabe nur erfolgen, wenn der Restbetrag am Abfahrtstag bar eingezahlt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Alternativ erkennen wir auch einen von der Zahlstelle abgestempelten Überweisungsträger an. 3. Leistungen und Leistungsänderung Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im Angebot. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen/ -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 4. Rücktritt, Umbuchung durch den Kunden Sie können jederzeit vor Tourbeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Tour zurücktreten. Wir können eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils vom Tourpreis verlangen, der sich wie folgt ergibt: Rücktritt bis 30 Tage vor Antritt 10% ab 29. bis 20.Tag vor Antritt 25% ab 19. bis 10.Tag vor Antritt 50% ab 9. bis 6.Tag vor Antritt 75 % ab 5. Tag vor Antritt 90% 1 Tag vor Abfahrt oder Nichtantritt der Reise am Tourtag 100%. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Kündigung beim Kanu-Verleih-Bochum. 5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter. a. Vor Antritt der Tour. Der Veranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Tour durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Tourleiters etc. b. Nach Antritt der Tour. Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Tour ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder, wenn er sich in solcher Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir aus diesem Grunde, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis. Bei der Kündigung nach Antritt der Tour, wird der Veranstalter durch den jeweiligen Tourleiter vertreten. In manchen der genannten Fälle sind eventuell entstehende Mehrkosten vom Kunden zu tragen. 6. Kündigung in Folge höherer Gewalt Wird die Tour in Folge, bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen, erhalten Sie den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Tour, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall, werden wir die in Folge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Tour noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last. Kanu-Verleih-Bochum kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Umweltkatastrophen etc. einen sicheren Verlauf der Tour nicht zulassen würden oder behördliche Anweisungen dies verlangen. 7. Haftung des Veranstalters Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für: -gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung; -die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; -die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; -die ordnungsgemäße Erbringungen der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Kanutour oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so regelt sich in diesem Falle eine etwaige Haftung nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten und ist mit einem erhöhten Risiko verbunden. Sportanlagen, Fahrräder und Kanus sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden. Das Anlegen von Schwimmwesten ist bei Benutzung eines Kanus Pflicht. Für Unfälle, die bei Sport- und Freizeitaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Insbesondere bei Wander-, Rad- und Kanureisen ist der Reisende für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrs- und der Binnenschifffahrtsordnung und für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt, verantwortlich. Er verpflichtet sich außerdem Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich zu nehmen. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er den gesundheitlichen Anforderungen der Tour gewachsen ist. 8. Versicherungen Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflichtversicherung zu Ihrer eigenen Sicherheit. 9. Gepäcktransport Für von uns transportiertes Gepäck haften wir nicht bei Verlust oder Beschädigung. Pro Person sind bei Gepäcktransfer durch den Veranstalter maximal 2 Gepäckstücke pro Reisenden im Preis enthalten. Die Gepäckstücke müssen deutlich mit Namen und Adresse gekennzeichnet und für den Transport gut verschlossen sein. 10. Beschränkung der Haftung Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden. 11. Gewährleistungen Die Ansprüche des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Reise richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§§ 651c bis f, BGB). Gleiches gilt für den Abschluss unserer Gewährleistung, sowie für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 651 g, BGB). Schadensersatzansprüche des Kunden (§ 651f, BGB) unterliegen den in Nummer 13 genannten Haftungsbeschränkungen. 12. Bestimmungen Kanuverleih Wenn Sie ein Kanu von uns mieten, kann dieses am Abfahrtstag ab 08.00 Uhr in Empfang genommen werden. Am Ankunftstag ist die vereinbarte Abholstelle zur dort festgelegten Zeit anzulaufen. Kanus und Ausrüstung sind gereinigt und persönlich zu übergeben. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Die Kanus sind zusammen mit einem Mitarbeiter der Firma Kanu-Verleih-Bochum auf einen Trailer aufzuladen. Die vermieteten Kanus dürfen ausschließlich auf der Ruhr benutzt werden. Insbesondere sind das Befahren aller Nebenflüsse und Seitenarme der Ruhr sowie das Befahren des Rheins strengstens verboten. Zuwiderhandlungen können hohe Strafen nach sich ziehen. Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Kanu nur von Personen, die Älter als 12 Jahre sind, führen zu lassen und die Zahl, der für das Kanu zugelassenen Personen nicht zu überschreiten. 13. Umweltschutz Sie verpflichten sich die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Fahrt an unseren Fahrzeugen entsorgt werden. Sie verpflichten sich an der Ruhr die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung Ruhr einzuhalten und nur die zugelassen Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze und Übernachtungsstellen, über die sie vom Kanu-Verleih-Bochum informiert werden, zu benutzen. 14. Beschädigung Werden Ausrüstungsgegenstände beschädigt oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden verloren, müssen wir Ihnen die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen. 15. Mitwirkungspflicht Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort, bzw. unserer Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Wir werden für Abhilfe sorgen sofern es möglich ist. Unterlassen Sie es einen Mangel sofort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen. 17. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. 18. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Bochum |