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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Abschluss des Vertrages
Mit der schriftlichen Anmeldung bieten Sie der Firma Kanu-Verleih-Bochum den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Mietbedingungen an. Grundlage des Vertrages sind die im schriftlichen Angebot genannten Reiseleistungen. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Auftragsbestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.

2. Bezahlung
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung überweisen Sie uns 50% des Gesamtbetrages. Bis zum Abfahrtstag ist der Restbetrag auf eines unserer Konten unaufgefordert zu bezahlen. Beim Kanuverleih kann eine Materialausgabe nur erfolgen, wenn der Restbetrag am Abfahrtstag bar eingezahlt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Alternativ erkennen wir auch einen von der Zahlstelle abgestempelten Überweisungsträger an.

3. Leistungen und Leistungsänderung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im Angebot. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen/ -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4. Rücktritt, Umbuchung durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Tourbeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Tour zurücktreten. Wir können eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils vom Tourpreis verlangen, der sich wie folgt ergibt:
Rücktritt
bis 30 Tage vor Antritt 10%
ab 29. bis 20.Tag vor Antritt 25%
ab 19. bis 10.Tag vor Antritt 50%
ab 9. bis 6.Tag vor Antritt 75 %
ab 5. Tag vor Antritt 90%
1 Tag vor Abfahrt oder Nichtantritt der Reise am Tourtag 100%.
Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Kündigung beim Kanu-Verleih-Bochum.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter.
a. Vor Antritt der Tour.
Der Veranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Tour durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Tourleiters etc.

b. Nach Antritt der Tour.
Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Tour ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder, wenn er sich in solcher Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir aus diesem Grunde, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis. Bei der Kündigung nach Antritt der Tour, wird der Veranstalter durch den jeweiligen Tourleiter vertreten. In manchen der genannten Fälle sind eventuell entstehende Mehrkosten vom Kunden zu tragen.

6. Kündigung in Folge höherer Gewalt
Wird die Tour in Folge, bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen, erhalten Sie den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Tour, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall, werden wir die in Folge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Tour noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last. Kanu-Verleih-Bochum kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Umweltkatastrophen etc. einen sicheren Verlauf der Tour nicht zulassen würden oder behördliche Anweisungen dies verlangen.

7. Haftung des Veranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
-gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung;
-die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
-die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
-die ordnungsgemäße Erbringungen der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Kanutour oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so regelt sich in diesem Falle eine etwaige Haftung nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten und ist mit einem erhöhten Risiko verbunden. Sportanlagen, Fahrräder und Kanus sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden. Das Anlegen von Schwimmwesten ist bei Benutzung eines Kanus Pflicht. Für Unfälle, die bei Sport- und Freizeitaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Insbesondere bei Wander-, Rad- und Kanureisen ist der Reisende für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrs- und der Binnenschifffahrtsordnung und für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt, verantwortlich. Er verpflichtet sich außerdem Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich zu nehmen. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er den gesundheitlichen Anforderungen der Tour gewachsen ist.

8. Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflichtversicherung zu Ihrer eigenen Sicherheit.

9. Gepäcktransport
Für von uns transportiertes Gepäck haften wir nicht bei Verlust oder Beschädigung. Pro Person sind bei Gepäcktransfer durch den Veranstalter maximal 2 Gepäckstücke pro Reisenden im Preis enthalten. Die Gepäckstücke müssen deutlich mit Namen und Adresse gekennzeichnet und für den Transport gut verschlossen sein.

10. Beschränkung der Haftung
Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

11. Gewährleistungen
Die Ansprüche des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Reise richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§§ 651c bis f, BGB). Gleiches gilt für den Abschluss unserer Gewährleistung, sowie für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 651 g, BGB). Schadensersatzansprüche des Kunden (§ 651f, BGB) unterliegen den in Nummer 13 genannten Haftungsbeschränkungen.

12. Bestimmungen Kanuverleih
Wenn Sie ein Kanu von uns mieten, kann dieses am Abfahrtstag ab 08.00 Uhr in Empfang genommen werden. Am Ankunftstag ist die vereinbarte Abholstelle zur dort festgelegten Zeit anzulaufen. Kanus und Ausrüstung sind gereinigt und persönlich zu übergeben. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Die Kanus sind zusammen mit einem Mitarbeiter der Firma Kanu-Verleih-Bochum auf einen Trailer aufzuladen. Die vermieteten Kanus dürfen ausschließlich auf der Ruhr benutzt werden. Insbesondere sind das Befahren aller Nebenflüsse und Seitenarme der Ruhr sowie das Befahren des Rheins strengstens verboten. Zuwiderhandlungen können hohe Strafen nach sich ziehen. Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Kanu nur von Personen, die Älter als 12 Jahre sind, führen zu lassen und die Zahl, der für das Kanu zugelassenen Personen nicht zu überschreiten.

13. Umweltschutz
Sie verpflichten sich die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Fahrt an unseren Fahrzeugen entsorgt werden. Sie verpflichten sich an der Ruhr die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung Ruhr einzuhalten und nur die zugelassen Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze und Übernachtungsstellen, über die sie vom Kanu-Verleih-Bochum informiert werden, zu benutzen.

14. Beschädigung
Werden Ausrüstungsgegenstände beschädigt oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden verloren, müssen wir Ihnen die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.

15. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort, bzw. unserer Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Wir werden für Abhilfe sorgen sofern es möglich ist. Unterlassen Sie es einen Mangel sofort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.

17. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

18. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bochum

 

1. Achten Sie darauf, dass der Kanuverleiher Ihnen vor Beginn Ihrer Tour eine ausführliche Einweisung in die Technik des Kanufahrens gibt, Ihnen die örtlichen Gegebenheiten und naturräumlichen Bedingungen erläutert.

2. Vermeiden Sie das Befahren von Uferböschungen, Schilfgürteln und Auenwäldern mit reicher Krautschicht. Bedenken Sie immer, das Schilfbestände, Schwimmblattpflanzen (z.B. Seerosen), bewachsene Uferabschnitte und Flachwasserbereiche nicht nur die Heimat von teil- weise bedrohten Pflanzenarten sind, sondern auch Brut- und Aufzuchtgebiete vieler Tierarten. Beobachten und fotografieren Sie die Tiere immer aus einiger Entfernung.

3. Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um auch hier den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen nicht zu stören.

4. Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften.

5. Zum Einsetzen und Anlanden nutzen Sie bitte nur die dafür vorgesehenen Plätze. Bitte verbringen Sie auch die kleinen Pausen zwischen- durch nur auf dafür vorgesehenen Rastplätzen. Übernachten Sie nur an ausdrücklich dafür gekennzeichneten Stellen.

6. Hinterlassen Sie den Naturerholungsraum Ruhr immer so, wie Sie ihn anzutreffen wünschen. Entsorgen Sie Ihren Abfall an den dafür vorgesehenen Stellen. Unterwegs sammeln Sie ihn bitte in den im Boot befindlichen Sammelbehältern. Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten.

7. Wenn Sie anlanden halten Sie auch Ihren Lagerplatz sauber und nehmen allen Abfall wieder mit.

8. Eine besondere sportliche Herausforderung sind die zahlreichen Bootsgassen entlang des Wasserwanderweges Ruhr. Hier haben Sie in der Regel die Möglichkeit, entweder in der Bootsgasse im Boot sitzend zu rutschen oder aber auszusteigen und das Kanu an der Leine durch die Treidelgasse zu führen. Bestimmte Wehre können Sie nur überwinden, indem Sie aussteigen und das Boot umtragen. Bitte überschätzen Sie sich und Ihre “Mannschaft“ nicht, wählen Sie stets entsprechend Ihrer körperlichen Kondition die sichere Variante, die Hindernisse zu über-winden. Wenn Sie die Ruhr noch nicht kennen, sehen Sie sich schwierige Stellen, wie z.B. Stromschnellen oder Wehre immer erst von Land aus an, bevor Sie sie befahren. Haben Sie die geringsten Zweifel über die Befahrbarkeit des Hindernisses, sollten Sie nicht den wagemutigen Abenteurer spielen, sondern das Boot an Land umtragen.

9. Nicht nur wegen dieser Gefahrenmomente, sondern zu Ihrer allgemeinen Sicherheit müssen Sie stets die Schwimmwesten anlegen.

10. Verzichten Sie auf eine Bootsfahrt, wenn die Ruhr Hochwasser und damit eine erhöhte Strömungsgeschwindigkeit hat. Die aktuellen Wasserstände der Ruhr finden Sie unter http://www.ruhrverband.de/mm/index.html „Gewässerpegel - Durchflussganglinie“ für die Pegel Wetter oder Hattingen. Ab einer Durchflussgröße von 190 cm3/sec. ist von einer Bootsfahrt abzusehen. Bei Hochwasser der Ruhr wird auf die damit verbundenen Gefahren durch die erhöhte Strömungsgeschwindigkeit hingewiesen; ab einer Durchflussgröße von 190 cm3/sec bzw. einem Wasserstand von mehr als 3,58 m darf nicht mehr gepaddelt oder gerudert werden; für den Baldeneysee gilt eine Höchstmarke von 4,31 m.

11. Auf bestimmten Abschnitten der Ruhr und auf den Ruhrseen verkehrt neben den Wasserwanderern auch die Personenschifffahrt. Hier gilt grundsätzlich: diese Schiffe haben Vorfahrt und es gilt rechts vor links. Vermeiden Sie daher bitte Gefahrensituationen, indem Sie reichlich Abstand halten und achten Sie insbesondere darauf, nicht in die Bugwelle zu geraten, die Ihr Kanu in starkes Schwanken bringen wird. Die Anlegestellen der Fahrgastschiffe dürfen nicht zum Anlegen von Kanufahren genutzt werden.

12. Auf der Ruhr dahin zu gleiten, die Zeit zu vergessen, sich von der wechselhaften Landschaft verzaubern zu lassen, Stille zu genießen- ein Traum den sich immer mehr Menschen erfüllen. Braucht man da noch Alkohol? Um den Genuss der Kanufahrt selber unbeschadet zu über-stehen und andere Menschen nicht zu gefährden, sollten Sie unbedingt darauf verzichten. Der Genuss von Alkohol kann zwar die Stimmung heben, Sie jedoch in Krisensituationen sehr hilflos machen.

13. Nehmen Sie auch auf andere Besucher des Ruhrtals Rücksicht. Vermeiden Sie Lärm, da sich dadurch nicht nur die Tiere gestört fühlen. Sorgen Sie durch umsichtiges Verhalten dafür, dass alle Gäste ihren Besuch auf und an dem Wasser genießen können.

14. Sollten Sie bei einem der zahlreichen Wassersportvereine entlang der Ruhr oder an den Ruhrseen eine Rast einlegen wollen, fragen Sie bei den Vereinsmitgliedern freundlich an, ob es gestattet ist, das Gelände zu betreten. Bei vielen Vereinen sind Gäste sehr willkommen. Manche bieten auf ihrem Vereinsgelände auf Nachfrage hin auch die Möglichkeit zum Zelten an.

15. Machen Sie sich diese Regeln zu eigen, informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihre Fahrstrecke bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr Eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden.

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